Samstag, 07.10.2017

Die CDU fragt in einer Großen Anfrage zu „Linksextremismus in Baden-Württemberg“ unter der Rubrik „Strafverfolgung“ die eigene Landesregierung: „Erachtet sie es als rechtlich zulässig oder regelbar, bei Verurteilung wegen der Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen wie in Hamburg zur Zeit des G20-Gipfels als Nebenfolge der Tat den Widerruf des Bescheides auf Gewährung von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit vorzusehen?“ Die CDU schlägt hier einen sogar rückwirkenden Hartz4-Entzug als Strafe vor, was nicht anderes ist als Armut als Waffe gegen die Bevölkerung einzusetzen. Außerdem greift die CDU Studierendenvertretungen und Autonome Zentren mit ihrer Anfrage an.