Freitag, 09.02.2018

Der Verfassungsausschuss des bayerischen Landtags hat zwei Anträge von CSU und Grünen befürwortet, welche ein Vereinsverbot der Naziorganisation „Der III. Weg“ fordern. Zuvor hatte es Diskussionen gegeben, ob es sich bei der Organisation um eine Partei oder einen Verein handelt, denn Vereine können sehr viel leichter verboten werden als Parteien. „Der III. Weg“ ist die Nachfolgeorganisation des „Freien Netz Süd“, das 2014 vom bayerischen Innenministerium verboten wurde. Das „Freie Netz Süd“ wiederum war eine Nachfolgeorganisation der 2004 ebenfalls vom bayerischen Innenministerium verbotenen Naziorganisation „Fränkische Aktionsfront“.