Im Prozess gegen die „Gruppe Freital“ wurden am 7. März vom sächsischen Oberlandesgericht Dresden nach einem Jahr die Urteile gegen die angeklagten Nazis verkündet. Die acht Angeklagten wurden als terroristische Vereinigung wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord zu langen Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt. Zwei der Nazis wurden wegen Rädelsführerschaft zu neuneinhalb und zehn Jahren Haft verurteilt. Ein 18-Jähriger Nazi packte aus und wurde mit vier Jahren Knast belohnt. Die Nazigruppe hatte fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt. DIe antifaschistische Nebenklage thematisierte immer wieder die Naziideologie der Angeklagten und verhinderte so eine Entpolitisierung der Anklage.
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