Sonntag, 25.03.2018
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hatte, dass die mittelhessische Stadt Wetzlar ihre Stadthalle der NPD für eine Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahl am 28. Oktober 2018 samt Nazikonzert zur Verfügung stellen müsse, verweigerte die Stadt den Nazis den Zutritt. Da die NPD die „Voraussetzungen für einen Mietvertrag nicht erfüllt“ habe, mussten die NPDler daraufhin in die Nazikneipe „Teutonicus“ in Leun-Stockhausen im Lahn-Dill-Kreis ausweichen.