Freitag, 18.05.2018
Zwei der AnwältInnen im Verfahren gegen das Verbot von Indymedia linksunten haben eine Zusammenfassung zum Stand des Verfahrens für den Infobrief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins geschrieben. Im April wurde die schriftliche Begründung der Klage gegen das Vereinsverbot beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der wesentliche inhaltliche Angriffspunkt ist, dass linksunten.indymedia.org als Telemedium unter den Schutz der Pressefreiheit fällt. Deshalb hätte das Telemediengesetz Anwendung finden müssen und damit wären die Landesmedienanstalten und nicht das Bundesinnenministerium für repressive Maßnahmen zuständig gewesen. Schlimm, wenn sich die Repressionsbehörden nicht einmal an ihre eigenen Gesetze halten!