In dem Prozess gegen einen Mann, der während des G20-Gipfels in Hamburg Anfang Juli 2017 mit einem Laserpointer einen Polizeihubschrauber angeleuchtet haben soll, wird für den 20. Juni ein Urteil erwartet. Allerdings könnte es anders ausfallen, als von den Bullen gewünscht, denn das Amtsgericht Altona erteilte ihnen einen rechtlichen Hinweis: „Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot Herr M. und der Copilot Herr H. von einem Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt würde das Gericht eine etwaige Verurteilung des Angeklagten darauf nicht stützen.“ Die Bullen haben nachweislich gelogen: Sie wurden weder geblendet, noch gab es einen unkontrollierten Höhenverlust des Hubschraubers.
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