Am 21. Juni wurden zwei Linke vom Freiburger Amtsgericht wegen Billigung von Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bzw. des vor dem G20-Gipfel drastisch verschärften tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu 85 bzw. 100 Tagessätzen und damit zu Geldstrafen in Höhe von zusammen 3.200 Euro verurteilt. Anlass war eine Hausdurchsuchung am 25. Oktober 2017 wegen eines Interviews nach dem G20-Gipfel. Die Bullen stellten sich bei der Razzia selten dämlich an, so dass es zu einer Rangelei kam. Im Prozess widersprachen sich die Bullenzeugen, heulten wegen Nichtigkeiten rum und der verhasste Bernhard Kurz vom Freiburger Staatsschutz freute sich als bezahlter Prozessbeobachter breit grinsend über die Verurteilung. Der Richter ignorierte alle Widersprüche und fällte am Ende ein politisches Urteil wegen „Zugehörigkeit zur linken Szene“.