Im NSU-Prozess verkündete am 11. Juli das Oberlandesgericht München sein Urteil. Beate Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Ralf Wohlleben wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 10 Jahren Haft verurteilt. Holger Gerlach wurde zu nur drei Jahren Haft und André Eminger sogar nur zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, beide wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Carsten Schultze hingegen wurde wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Jugendstrafe zu drei Jahren Haft verurteilt. Schultze muss also in den Knast, während Eminger mit dem Schuldspruch aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Damit vollzog das Gericht, was die offizielle Linie vorgab und von antifaschistischen Recherchen widerlegt wurde: Dass der NSU ein Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen sei, dem gerade einmal Wohlleben nennenswert geholfen habe. Der Verfassungsschutz schweigt zu alledem, geschreddert ist ja schon.