Mittwoch, 19.09.2018

Das baden-württembergische Richterdienstgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der Freiburger Nazistaatsanwalt Thomas Seitz seinen Beamtenstatus und damit seine Pensionsansprüche verlieren soll. Der AfD-Bundestagsabgeordnete, Korporierte und rassistische Hetzer hatte nach Ansicht des Gerichts gegen seine Pflichten als Beamter verstoßen, konkret gegen die Mäßigungspflicht, die Neutralitätspflicht sowie die Pflicht zur Verfassungstreue. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Seitz hat bereits angekündigt durch alle Instanzen ziehen zu wollen.
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