Mittwoch, 03.10.2018
Der Nazi, der im Oktober 2016 die Flüchtlingsunterkunft in der Badergasse in Jüterbog anzündete, wurde im November 2017 vom Landgerichts Potsdam wegen versuchten Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung verurteilt. Er war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt, saß neun Monate in Untersuchungshaft und wurde nach Jugendstrafrecht lediglich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft reichte Revision gegen das skandalös milde Urteil ein, die nun vom BGH verworfen wurde.