Donnerstag, 11.10.2018
Die Bundesanwaltschaft hat Cem Kara, einem der ursprünglich neun Beschuldigten im RAZ-Verfahren, eine Anklageschrift gesandt. Die Verfahren gegen die übrigen Beschuldigten wurden eingestellt. Am 22.05.2013 hatte es Razzien in 21 Städten gegeben. Der Vorwurf lautete Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, Verübung diverser militanter Aktionen und Herausgabe der radikal, die aktuelle Anklage dreht sich um die RAZ. Nach den Razzien setze die Beschuldigte Alexandra Kiss am 2. Juni 2014 ihrem Leben ein Ende.