Alle Angeklagten im Prozess gegen die Nazi-Terrorgruppe „Weiße Wölfe Terrorcrew“, die unter anderem Sprengstoff und Waffen beschafften und Anschläge auf Linke planten, wurden vom Landgericht Bamberg vom Vorwurf der Bildung einer kriminelle Vereinigung nach §129 StGB freigesprochen. Von den ursprünglich 12 Beschuldigten wurden nur vier verurteilt: Andreas Groh zu einem Jahr und 11 Monaten auf Bewährung, Nadine Hofmann zu 125 Tagessätzen à 15€, Patrick Hofmann-Kraus zu drei Jahren Haft und Marcel Diller zu einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung. Einer der Nazianwälte gab in seinem Plädoyer bekannt, dass sein Mandant Patrick Hofmann-Kraus ab 2015 in der JVA regelmäßig Besuch von einem Verfassungsschutzmitarbeiter namens „Stefan Schmaus“ bekam. In der mittlerweise verschwundenen Besucherliste der JVA trug sich der Geheimdienstler mit dem Zusatz sonstige Behörde ein.