Mittwoch, 13.02.2019

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 13. Februar entschieden (Az. 6 U 105/18), dass der Nazi Marcel Grauf wieder Nazi genannt werden darf. Geklagt hatte Grauf gegen die Kontext Wochenzeitung, die am 9. Mai und 23. Mai 2018 aus seinen geleakten Chat-Protokollen zitiert und Marcel Grauf beim Namen genannt hatte. Das Landgericht Mannheim hatte noch in Graufs Sinne entschieden und die Artikel zensiert. Da ist es wieder, das „Phänomen, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird.“
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