Freitag, 15.03.2019
NRW und Hessen haben unter dem Vorwand der wachsenden „Cyberkriminalität“ eine neue Gesetzesinitiative gestartet, über die am Freitag der Bundesrat entscheidet. Der neue §126a StGB zielt wesentlich auf anonymisierte Internetdienste, explizit TOR. Die InitiatorInnen berufen sich auf das Lagebild Cybercrime des BKA 2016 und das Internet Organised Crime Threat Assessment der Europol von 2017 und stellen fest: Dass „klassische Organisationsdelikte und die historischen gesetzgeberischen Vorstellungen von Täterschaft und Teilnahme auf moderne, internetbasierte Täterstrukturen kaum übertragbar sind“ und dass „arbeitsteilige Zusammenwirken von Plattformanbietern und Nutzern“ nicht ausreichend verfolgt werden kann.