Donnerstag, 04.10.2007
Nun ist es also amtlich, Freiburgs Bullen dürfen ohne Strafe bei Personenkontrollen ihre Hunde auf unschuldige PassantInnen hetzen und sie rassistisch beleidigen: Der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe hat die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die Freiburger Polizei abgelehnt. Rassismus und Brutalität der Staatsgewalt hat hier eine lange Tradition, politische Justiz auch.