Freitag, 31.05.2019
Die zwölf wegen krimineller Vereinigung verfolgten FreundInnen aus Belgien wurden am 28. Mai wegen Unzulässigkeit des Verfahrens freigesprochen. Einer Person droht nach wie vor die Verfolgung wegen Körperverletzung gegen einen Bullen – die Staatsanwaltschaft hat noch fünf Wochen um in Berufung zu gehen. Am 4. Juni wird entschieden wie es mit dem Verfahren gegen GegnerInnen des Spezialgefägnisses in Haren weiter geht. Solidarität für eine Welt ohne Ausbeutung und Grenzen!