Freitag, 27.09.2019
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. September entschieden, zwei Klagen gegen das deutsche Gesetz zur anlasslosen Massenüberwachung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Entscheidung vorzulegen. Bis dahin bleibt die Vorratsspeicherung ausgesetzt und Telekommunikationsanbieter müssen auch weiterhin keine Daten ihrer KundInnen speichern.