Donnerstag, 24.10.2019
Der hamburgische Datenschutzbeauftragte ist vor dem Verwaltungsgericht Hamburg damit gescheitert, die massenhafte Verwendung von Software zur Gesichtserkennung durch die Polizei zu verhindern. Der Datenschützer hatte die Löschung der nach dem G20-Gipfel 2017 zur Strafverfolgung angelegten biometrischen Datenbank angeordnet, wogegen die Polizei erfolgreich Widerspruch einlegte. Über die Rechtmäßigkeit der Massenfahndung per Gesichtserkennung hatte das Gericht nicht zu entscheiden. Aber Effizienz wäre sicher kein Argument gewesen: Trotz über 30.000 Bild- und Videodateien von Polizei, S-Bahn, Presse, Internet oder DenunziantInnen konnten insgesamt „auf diesem Weg vier Personen namentlich identifiziert“ werden.