Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Januar nicht über das linksunten-Verbot entschieden. Die Roten Roben in Leipzig drückten sich vor einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Zensur durch das Bundesinnenministerium. Stattdessen wurden die Klagen aus formalen Gründen abgewiesen. Zwar behauptete das Bundesinnenministerium, die KlägerInnen seien Mitglieder im vom Bundesinnenminister konstruierten Verein „linksunten.indymedia“. Da die KlägerInnen die Mitgliedschaft aber bestreiten, verwirken sie nach Meinung des Gerichts das Recht, das Verbot überprüfen zu lassen. Die Rote Hilfe hat sich bereits solidarisch erklärt und wird die Klage vor der nächsten Instanz unterstützen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Auch wenn der Verlust von linksunten schmerzt, der Verfassungsschutz ob seines Coups jubiliert und der Staat den juristischen Kampf bisher gewonnen hat, so haben die Behörden den Kampf um die Meinung der demokratischen Öffentlichkeit im Fall linksunten verloren. Nach der Veröffentlichung des linksunten-Archivs
auf mehreren Mirrorn gab es erste Presseberichte.
Die von der linksunten-Soligruppe organisierte fulminante Demo am Tag (((i))) rief ein enormes Medienecho hervor und bereitete den Weg für die Vorberichterstattung zum Prozess. Für die Pressefreiheit! Nieder mit dem Staat!
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