Mittwoch, 17.06.2020
Die im Sommer 2016 aufgeflogene polizeiliche Videoüberwachung des Syndikatsprojektes Schellingstraße in Tübingen wurde vom örtlichen Landgericht für illegal erklärt. Die heimliche Überwachung durch Palmers Schergen erfolgte ohne richterlichen Beschluss und mithilfe der kollaborationswilligen Anwohnerschaft. Die vorherige Entscheidung des Amtsgerichtes war der zweiten Instanz zufolge Quatsch. Hände, Augen und Ohren weg von unseren Freiräumen!