Stefan Räpple wurde aus der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag ausgeschlossen. Zuvor hatte Räpple auf einer Kundgebung am 26. September in Mainz zum gewaltsamen Umsturz der Regierung aufgerufen: „Wir brauchen eine Masse auf der Straße und wir müssen die Regierung zuallererst stürzen. Und zwar mit Gewalt. Es geht nicht gewaltfrei. Wir müssen um unser Recht kämpfen. Wir müssen kämpfen. Jeder von uns muss bereit sein, sein Leben dafür zu geben, dass wir in Freiheit leben. Wir müssen uns gewaltsam Zutritt zum Kanzleramt verschaffen. Wir müssen die Regierungsstuben räumen.” Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus Offenburg“ hatte Räpple daraufhin wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB angezeigt, nämlich der Aufforderung zum Hochverrat gegen den Bund nach § 81 StGB. Zudem wurde Räpples AfD-Ausschluss am 29. September rechtskräftig. Wie unter Demokraten üblich wird auch Räpple nicht auf seine üppigen Diäten verzichten und bleibt deshalb bis zum Ende der Legislaturperiode fraktionsloser Landtagsabgeordneter.