Das Umweltnetzwerk Ende Gelände hatte vor den Aktionen am letzten Septemberwochenende im rheinischen Braunkohlerevier ein dezentrales System zur Kontaktverfolgung entwickelt, damit sich AktivistInnen über eine potenzielle Corona-Infektion informieren können. Dieses System wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Münster gekippt, woraufhin Ende Gelände eine Datensammlung von Namen, Adressen, Emailadressen und Telefonnummern aller beteiligten AktivistInnen durchführte. Die Beschwichtigungsversuche von Ende Gelände offenbaren ein hohes Maß an Naivität und Verantwortungslosigkeit: „Zu Strafverfolgungszwecken werden wir die Daten nur herausgeben, wenn uns eine richterliche Anordnung dazu zwingt. Die rechtliche Einschätzung dazu ist, dass eine entsprechende richterliche Anordnung nur ergehen wird, wenn es um besonders schwere Straftaten geht. Das ist im Rahmen unserer Aktion und im Rahmen unseres Aktionskonsenses extrem unwahrscheinlich.“