Die Durchsuchung des Autonomen Zentrums KTS Freiburg am 25.08.2017 war laut eines letztinstanzlichen Urteils des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim rechtswidrig.
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) war vom Bundesinnenministerium mit der Durchführung des linksunten-Verbots beauftragt worden.
Das RP hatte eigenmächtig ein „Behördengutachten“ beim Landesamt für Verfassungsschutz (VS) erstellen lassen.
Mit den VS-Zeugnis begründete das RP die Durchsuchung der KTS vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (VG). Das VG hätte laut VGH den Antrag des RP abweisen müssen. Also war die Durchsuchung rechtswidrig und die KTS fordert in ihrem Communiqué vom 11.11.2020 die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände und des Geldes.
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