Am 24. Oktober entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über die Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BAW) gegen die Haftverschonung des Genossen Andrej. Laut dem Vorsitzenden Richter des 3. Strafsenats bestehen Grundsatzfragen wie die, ob der §129a in dem Verfahren überhaupt angewandt werden darf. Auf Antrag der Generalbundesanwältin Harms wurde der Beschuldigte am 1. August festgenommen. Der Ermittlungsrichter des BGH setzte den Haftbefehl jedoch am 22. August gegen Auflagen vorübergehend außer Vollzug, woraufhin die U-Haft vorerst endete. Der Beschuldigte soll sich nach Angaben der BAW „mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation „militante gruppe [mg]“ beteiligt haben, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren begangen worden sind“. Der Entscheid gegen den Berliner Soziologen soll Mittwoch um 12 Uhr im BGH (Telefon +49 721 159 5013; Telefax +49 721 159 2512) in der Herrenstraße 45a in Karlsruhe fallen. Lest auch Annas Blog zum Alltag der totalen Überwachung.
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