Dienstag, 23.02.2021

Der „kleine Staatstrojaner“ für die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, also das staatliche Schadprogramm zum Abfangen laufender Kommunikation, wurde nach § 100a StPO von der Polizei im Jahr 2019 nur drei Mal erfolgreich eingesetzt. Der „große Staatstrojaner“ zur „Onlinedurchsuchung“, also die Malware zum vollständigen Hacken von Computern, wurde nach § 100b StPO im gleichen Jahr zwölf Mal erfolgreich eingesetzt. Keine der Maßnahmen fand in Baden-Württemberg statt. Das BKA hat den „Staatstrojaner“ zudem seit 2017 noch nie eingesetzt. Das nun öffentliche Millionengrab „Staatstrojaner“ entlarvt nicht nur die technische Inkompetenz der Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die Rufe nach immer mehr Hackingbefugnissen als reine Propaganda und Machtgier.
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