Montag, 08.03.2021
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht bundesweit als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln, nachdem die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz trotz einer Stillhaltezusage an die Presse geleakt worden war. Der Geheimdienst hat in einem umfassenden Gutachten drei Säulen benannt, auf denen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall basiert: „Sie paktiert mit rechtsextremen Organisationen und Straßenakteuren, sie propagiert ein völkisch-nationalistisches Menschenbild und schließt damit große Gruppen von der Zugehörigkeit zum Staatsvolk aus, und der Einfluss des bereits als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ beobachteten Ex-‚Flügels‘ in der Partei wächst weiter.“