Dienstag, 11.05.2021

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Kündigung eines Lehrers wegen seiner Nazitattoos rechtmäßig war. Der Nazilehrer hatte bei einem Schulfest am Bernsteinsee im Landkreis Barnim in Brandenburg SchülerInnen seine Tattoos gezeigt, darunter den SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift, eine bei Nazis beliebte „Wolfsangel“ und eine „Schwarze Sonne“ in Anlehnung an das Bodenornament der SS im Nordturm der Wewelsburg in Nordrhein-Westfalen. Der Lehrer hatte geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Berufung nun verworfen und keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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