Donnerstag, 10.06.2021
Der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz, allen Landesämtern, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst das Hacken von vertraulicher Kommunikation bereits vor der Begehung von Straftaten erlaubt. Zwar ist lediglich das Mitlesen von aktiver sowie gespeicherter Kommunikation gestattet, aber dafür muss der Rechner mittels einer „Staatstrojaner“ genannten Schadsoftware weitgehend übernommen worden sein. Bugfixing von Sicherheitslücken statt Sicherheitslücken für „die Dienste“!
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