Dienstag, 15.06.2021

Am 13. Juni wurde in der Schweiz ein neues „Antiterror-Gesetz" beschlossen. In einer Volksabstimmung haben sich 56,6 Prozent der Stimmberechtigten für das „Bundesgesetz über Polizeimaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“ ausgesprochen, wonach Bullen weitreichende Repressionsmaßnahmen ohne richterliche Bewilligung durchführen dürfen. Da sich die Maßnahmen ausdrücklich gegen Individuen richten, die nicht konkret verdächtigt werden, ein Gewaltverbrechen zu planen oder begangen zu haben, können polizeiliche Maßnahmen wie Meldepflicht, Kontaktverbot und Ausreiseverbot sich somit auch gegen linke AktivistInnen richten. Erst vor wenigen Wochen hatten Bullen in der Waadt Wohnungen durchsucht und KlimaaktivistInnen stundenlang verhört, weil sie zur Verweigerung des Militärdienst aufgerufen hatten.
Presse: 1 2 3 4

Schlagworte