Nachdem die Türkei am 1. Juli aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt ausgetreten ist, wurde in der Nacht auf den 9. Juli eine Gesetzesänderung beschlossen, welche die Strafverfolgung von Vergewaltigern erheblich erschwert. Künftig werden Vergewaltiger nur noch festgenommen, wenn bereits Beweise vorliegen, ein dringender Tatverdacht reicht nicht mehr aus.
Im US-Bundesstaat Texas ist eine Abtreibung nach der neuen „Heartbeat Bill“ bereits nach dem ersten Herzschlag illegal, was schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein kann. Das Gesetz soll durch BürgerInnen aus egal welchem Bundesstaat durchgesetzt werden, indem der Staat erfolgreiche Klagen gegen illegale Abtreibungen mit 10.000 Dollar belohnt. Nach dem neuen Gesetz könnte sogar ein Vergewaltiger sein Opfer im Falle einer Abtreibung verklagen und würden dafür auch noch Geld bekommen.
In Deutschland gibt es Debatten in Niedersachsen, Hamburg und Brandenburg über eine strafrechtliche Definition von Femiziden. Morde an Frauen sind während der Pandemie enorm angestiegen, werden aber weiterhin oft als „Beziehungstaten“ verharmlost.