Donnerstag, 29.07.2021

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) darf nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den Bundestagswahlen im September teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hatte sie Anfang Juni mit der fadenscheinigen Begründung von der Wahl ausgeschlossen, die Partei habe ihre Rechenschaftsberichte nicht rechtzeitig eingereicht. Dagegen hatte die DKP geklagt und hatte nun als einzige von 19 ausgeschlossenen Organisationen Erfolg vor dem Verfassungsgericht. Gut, dass das Verbot aufgehoben wurde. Und auch gut, dass die DKP mittlerweile völlig unbedeutend ist.
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