Im Urteil wegen der „ÜbeltäterInnen von Bure“ gab es am 21. September Freisprüche wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Eine Person wurde vollständig freigesprochen, vier Personen bekamen Bewährungstrafen zwischen sechs und neun Monaten und zwei Menschen sollen neun beziehungsweise zwölf Monate in Haft. Beibehalten wurden im Urteil des Gerichts aus Bar-le-Duc die Vorwürfe des „Sprengstoffbesitzes“ und die Organisierung und Beteiligung an einer illegalen Anti-Atom-Demonstration am 15. August 2017. Der angewendete Schnüffelparagraph aus dem Anti-Terror-Register diente offensichtlich der Lähmung einer erstarkten Bewegung gegen das geplante Atomklo CIGEO und schlussendlich dazu, mindere Vergehen zu beweisen. Anlässlich der Urteilsverkündung demonstrierten rund 100 Linke vor dem Berufungsgericht in Nancy. Der Übeltäter bleibt der Atomstaat!
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