Mittwoch, 06.10.2021
Das Landgericht Osnabrück hat ein wegweisendes Urteil zum Missbrauch der „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ durch die Polizei gefällt. Demnach sind Handyaufnahmen von Polizeieinätzen legal – inklusive Tonaufnahmen. „Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig.“