Samstag, 06.11.2021
Nach Abschluss des Gerichtsprozesses sind alle sieben Antifas in Lyon, von denen vier seit dem 21. September in U-Haft saßen, wieder freigelassen und vom Vorwurf der „Gruppierung zur Gewaltanwendung” freigesprochen worden. Daneben wurden vier Personen zu einer Geldstrafe von 300 Euro wegen Ausübung von Gewalt verurteilt. Zwei Antifas bekamen zusätzlich eine einmonatige Bewährungsstrafe wegen Verweigerung von DNA-Abgabe bzw. Passwortherausgabe, was in Frankreich strafbar ist. Die Antifaschisten wurden beschuldigt, Mitglieder der antisemitischen und homophoben Nazi-Gruppe „Civitas“ gemeinschaftlich angegriffen zu haben. Währenddessen wurden die Nazis von Ermittlungen verschont und sogar ihre Anonymität von der Justiz bewahrt.