Der RAZ/RL/radikal-Prozess endete nach 22. Verhandlungstagen vor dem Landgericht Berlin mit der Verurteilung eines Genossen wegen Beihilfe zu zwei Brandanschlägen. Er wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, und zusätzlich 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, dabei aber von fast allen Anklagepunkten freigesprochen. Einzig das Versenden zweier BekennerInnenschreiben wurde ihm in einem Indizienverfahren zur Last gelegt.
Der Fall ist nicht zu verwechseln mit den Prozess vor dem Landgericht Stuttgart, bei dem im Juni 2021 ein ehemaliger Nazi und eine Frau zu je zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurden und die sich ebenfalls „Revolutionäre Aktionszellen“ nannten.
Der Berliner Prozess und das Urteil ist eine Blamage für die Bundesanwaltschaft. Anfänglich wurde gegen neun Beschuldigte ermittelt, aber die Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung fielen in sich zusammen. Weder die Anschläge der RAZ/RL konnten aufgeklärt, noch die Strukturen der linksradikalen Zeitschrift radikal durchleuchtet werden. Zehn Jahre nach den Taten wurde am Ende nur eine Person zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch wenn die Repression am Ende nicht zu langen Haftstrafen geführt hat, so denken wir doch voller Wut an die ehemalige Angeklagte Alex, die am 2. Juni 2014 in den Suizid getrieben wurde.
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