Der 69-jährige Staufener Waldorf-Arzt Thomas Külken wurde am 27. Juni vom Amtsgericht Staufen wegen Ausstellens unrichtiger Maskenatteste zu 180 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Wie der kürzlich verurteilte Schwurbler-Arzt Mathias Poland ließ sich auch Külken von der einschlägig bekannten Rechtsanwältin Gisa Tangermann-Ahring verteidigen – aus antifaschistischer Sicht eine hervorragende Wahl. Külkens Gefälligkeitsatteste waren häufig bei Demonstrationen der PandemieleugnerInnen vorgezeigt worden, wurden aber auch von SchülerInnen zum Unterlaufen der Maskenpflicht in Schulen eingesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Külken kann noch in Berufung gehen. Ob es dann bei 18.000 Euro bleibt ist fraglich, die Staatsanwaltschaft hatte wegen Külkens Uneinsichtigkeit vor Gericht ihre Forderung aus dem Strafbefehl auf 20.000 Euro erhöht.