Montag, 15.08.2022
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD scheiterte mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Förderung durch den Bund für die Jahre 2018 bis 2021. Dem Gericht nach verstößt jedoch die Förderung einer parteinahen Stiftung erst nach zweimaligem aufeinanderfolgenden Einzug in den Bundestag nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Hauptsacheverhandlung findet am 25. Oktober statt, gegen das Urteil kann die Partei noch Rechtsmittel einlegen. Da das Gericht argumentiert hat, dass auch andere parteinahe Stiftungen in vergleichbaren Fällen frühestens in dem auf die Bundestagswahl folgenden Jahr eine Förderung erhalten hätten, steht zu befürchten, dass die AfD-Stiftung ab 2022 Geld vom Bund erhalten wird.
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