Am 25. August hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Nazis Stephan Ernst durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen des Mords an Walter Lübcke am 1. Juni 2019 aus ausländerfeindlichen Motiven zu lebenslanger Haft bestätigt. Da das OLG eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hatte, ist eine Entlassung des 48-jährigen Nazimörders aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der BGH hat sämtliche Revisionsanträge verworfen, so dass der Freispruch des Mitangeklagten Markus Hartmann wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke ebenfalls rechtskräftig wurde. Hartmann war lediglich zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt worden, obwohl er mit Ernst schießen übte und ihn in seinem Willen zur Tat bestärkte. Mit der BGH-Entscheidung bleibt auch der Messerangriff an einem irakischen Asylsuchenden am 6. Januar 2016 in Lohfelden bei Kassel unaufgeklärt, für den die Bundesanwaltschaft ebenfalls Ernst verantwortlich macht.
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