Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat das deutschen Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nach langem Kampf für rechtswidrig erklärt.
Während SPD-Innenministerin Nancy Faeser „zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität“ weiterhin eine „Speicherung von IP-Adressen sowie gezielte Speicheranordnungen für Flughäfen, Bahnhöfe und Gegenden mit hoher Kriminalitätsbelastung“ fordert, will FDP-Justizminister Marco Buschmann die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen.
„Geklagt hatten in dem deutschen Verfahren mit der Spacenet und der Telekom Deutschland zwei private Provider, die von der Speicherpflicht in der aus 2015 stammenden deutschen Regelung, die seit 2017 aber auf Eis liegt, betroffen sind.“ Inhaltlich hat der EuGH sein Urteil mit dem starken Eingriff in die Grundrechte durch das Telekommunikationsgesetz bergündet, denn durch die Vorratsdatenspeicherung wären Profile aller Menschen möglich.
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