Der Haftbefehl nach den „Der Schelm“-Razzien vom 2. Juni gegen den einschlägig vorbestraften Leipziger Nazi Enrico Böhm wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22. August unter Auflagen ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen Matthias Beier ist bereits mit Beschluss vom 29. Juni außer Vollzug. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Enrico Böhm und Matthias Beier „wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung im sächsischen Röderaue“.
Öffentlich bekannt wurde die Entscheidung durch Böhms Auftritt als Nebenkläger im Antifa-Ost-Verfahren am 21. September in Leipzig. Das Antifa Infoblatt schrieb Ende 2021 über die „besondere Rolle“ der Soko LinX in dem Verfahren und verweist auf das, „was Recherchen des Leipziger Stadtmagazins ,kreuzer‘ kürzlich ans Licht brachten: Die Beamten der Soko LinX arbeiten seit 2018 mit Material, das ihnen von der ehemaligen Lebensgefährtin des bekannten Leipziger Neonazi-Kaders Enrico Böhm übergeben wurde.“