Donnerstag, 27.10.2022
Das Münchener Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen darf. Damit solle die Chancengleichheit der Nazipartei gewahrt werden, bis im Hauptsacheverfahren entschieden wurde. Die bayerische AfD klagt dagegen, als sogenannter „Verdachtsfall“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt zu werden.