Mittwoch, 02.11.2022

15 lange Jahren nach der Infiltration der linken Szene durch Mark Kennedy wurde der Einsatz des britischen Undercover-Bullen im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 vom Verwaltungsgericht Schwerin für illegal erklärt. Das Gericht stellte lediglich „die objektive Rechtswidrigkeit des Einsatzes mangels Richtervorbehalt“ fest, eine inhaltliche Klärung konnte mangels verweigerter Aussagegenehmigungen von britischen und deutschen Behörden nicht vorgenommen werden: „Dem Gericht lagen dabei kaum Unterlagen vor.“
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