Mitte Dezember wurde „in der Wohnung eines 72-Jährigen im östlichen Teil des Landkreises Waldshut“ eine Kalaschnikow AK-47 nicht gefunden. Der Mann soll sich das Sturmgewehr in der Schweiz beschafft haben. Immerhin wurden „ein Maschinengewehr, ein Kleinkalibergewehr mit Schalldämpfer, zwei Pistolen sowie weitere Waffenteile und eine große Stückzahl Munition, insbesondere rund 1600 Schuss Leuchtspurmunition“ beschlagnahmt. „Die Pistolen seien geladen gewesen.“
Im Fall eines 38-Jährigen aus dem Breisgau trat ein verdeckter Ermittler der Polizei auf einem Parkplatz in Umkirch westlich von Freiburg nach einer von australischen Behörden weitergeleiteten Internetbestellung als Waffenhändler auf: „Der Angeklagte bestellte ein Sturmgewehr, das als Kriegswaffe gelistet ist, und eine halbautomatische Pistole.“ Laut Polizei hätten sich „bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung […] keine Hinweise auf eine extremistische Gesinnung ergeben. Bei einer polizeilichen Vernehmung hatte er als Motiv die allgemeine unsichere Lage und die Zuwanderungspolitik in diesem Land angegeben. Er wolle für den ,Fall der Fälle‘ gewappnet sein.“ Er wurde am 7. Dezember vom Freiburger Amtsgericht zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
In Bollschweil-St. Ulrich südlich von Freiburg wurde am 14. Dezember ein Reichsbürger verhaftet, nachdem er „Teile seines Autokennzeichens mit der Reichsflagge“ überklebt und diverse Bußgeldbescheide sowie den Gerichtsvollzieher ignoriert hatte. „Weil er sich auch gegenüber den hinzugerufenen Beamten uneinsichtig zeigte, musste er von den Polizisten überwältigt werden und kam in Erzwingungshaft. Dort kann er maximal sechs Monate festgehalten werden – mindestens aber solange, bis er die angemahnte Summe aufbringt oder Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. Weitere Ermittlungen, etwa wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, dauern an – auch weil bei der Festnahme offenbar Messer gefunden wurden.“