Donnerstag, 23.03.2023

Thomas Meyer-Falk ist seit seiner Festnahme 1996 in Gefangenschaft, erst in Strafhaft und seit 2013 in „Sicherungsverwahrung“ (SV) in der JVA Freiburg, Hermann-Herder-Straße 8, 79104 Freiburg, wo er auch postalisch kontaktiert werden kann. Thomas hat seine Situation auf seinem alten Blog beschrieben, der mittlerweile archiviert wurde. Er schreibt weiter auf seinem aktellen Blog und macht aus dem Knast Radio bei RDL.
Nach mehr als 26 Jahren Knast und bald 10 Jahren SV greift das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 67d, Absatz 3, Satz 1 StGB der „freiheitsentziehenden Maßregel“, eine Art Beweislastumkehr nach zehn Jahren „Sicherungsverwahrung“. Danach muss der Staat alle paar Monate per Gutachten nachweisen, dass die SV-Gefangenschaft noch gerechtfertigt ist. Thomas wird Mitte 2023 seit zehn Jahren in „Sicherungsverwahrung“ sitzen, weshalb vom Landgericht ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Thomas schreibt zur mündlichen Anhörung des Landgerichts Freiburg am 15. Februar 2023:
„Nachdem die Münchner Psychiaterin, die seit immerhin 41 Jahren solche Gutachten erstellt, vor einigen Monaten in einem 130-Seiten umfassenden Gutachten zu dem Schluss kam, von mir seien keine rechtlich erheblichen Taten zu erwarten, schon gar nicht bestünde die hohe Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten, stellte sich nun die Frage ob ich freigelassen werden würde. Die Gutachterin war im Vorfeld von Haftanstalt und Staatsanwaltschaft schriftlich hart angegangen worden. Das umfangreiche Gutachten sei widersprüchlich, weise zahlreiche Leerstellen auf und es wäre damit letztlich ungeeignet, hierauf eine Freilassung zu stützen. Die Staatsanwaltschaft stellte sogar in den Raum, die Gutachterin habe einseitig zu meinen Gunsten gegutachtet. In einem 17-seitigen Schriftsatz setzte sich im Dezember 2022 die Psychiaterin ausführlich mit den Einwänden der Justiz auseinander und riet in Richtung der Haftanstalt, diese müsse auch mal lernen (mich) ,loszulassen‘.“
Das Ergebnis der Anhörung fasst Thomas so zusammen: „Da Gericht, Staatsanwaltschaft und auch die Haftanstalt (wenig überraschend) nicht mit dem für mich sehr günstigen Gutachtenergebnis, bzw. dessen Herleitung und Begründung übereinstimmten, wird wohl ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dieses soll sich, so es tatsächlich dazu kommt, dann speziell zu der Frage äußern, ob im Falle einer Entlassung am 07.07.2023 (zum 10-Jahreszeitpunkt:für diesen Zeitpunkt sieht das Strafrecht eine ganz besonders sorgfältige Prüfung vor) mit hoher Gefahr weitere schwerste Gewalttaten zu erwarten seien. Dies hatte die Münchner Gutachterin eindeutig verneint, aber nicht auf eine Weise, dass das Gericht damit zufrieden war.“
Mittlerweile befürwortet die JVA „Vollzugslockerungen“ in Form von „Begleitausgängen“, bei denen Thomas „gemeinsam mit der Sozialarbeiterin oder der Stationspsychologin zwei Mal im Monat die Anstalt für ein paar Stunden verlassen dürfte, ohne dass Wachpersonal dabei wäre“. Denn „bis zur Vorlage des neuen Gutachtens werden Monate ins Land gehen, weshalb die Haftanstalt in Freiburg am 06.März 2023 darüber beraten hat, ob nicht zumindest Vollzugslockerungen gewährt werden könnten. Seit zehn Jahren erhalte ich lediglich von Gefängnisbeamten bewachte Ausführungen und davon auch nur vier pro Jahr!“