Götz Kubitschek hatte vor Gericht einen Eilantrag gegen die Erwähnung seines „Institut für Staatspolitik“ im Jahresbericht 2020 des Bundesamts für Verfassungsschutz eingereicht. Der Geheimdienst gab damals bekannt, die Naziorganisation als „Verdachtsfall“ zu führen, geklagt hat der Trägerverein.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg (Az. 1 B 220/21) gab am 3. April bekannt, dass „der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung schwerer [wiegt] als der Eingriff in die Rechte des Antragstellers, zumal dieser mit seinen zahlreichen Äußerungen, Aktionen und Positionierungen den Anlass für die Veröffentlichung in dem Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2020 gesetzt“ hatte.
Der Spiegel schreibt:
„Wie das Gericht in Magdeburg nun feststellte, fänden sich beim IfS »rassistische und biologistische Sichtweisen«. Das Institut diskriminiere »ausgewählte Personengruppen, wenn es diesen pauschal negative Eigenschaften zuschreibt«. Das IfS richte sich gegen die freiheitliche und demokratische Grundordnung, heißt es, womit das Gericht die Einschätzung des Geheimdienstes bestätigt. Kubitschek verfolge der »Sache nach einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff«.“
Damit hat Kubitschek das Gegenteil dessen erreicht, was er erreichen wollte: Er wird weiter beobachtet und die Opposition im Magdeburger Parlament stellt Forderungen nach einer noch weitergehenden Beobachtung. Das Hauptsacheverfahren läuft noch, aber der Ausgang dürfte nach der Entscheidung bereits klar sein.