Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen den RDL-Redakteur, dessen Wohnung bei der RDL-Razzia am 17. Januar durchsucht worden war. RDL berichtet:
„Das Verfahren gegen den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts für die Webseite von Radio Dreyeckland, dessen Wohnung ebenfalls durchsucht wurde, ist hingegen eingestellt worden.“
Der Vorwurf lauter auf „Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot“, nämlich jenes gegen Indymedia linksunten. Die Website wurde im August 2017 zensiert, aber im Januar 2020 archiviert. Auf dieses Archiv verlinkte der Redakteur und soll damit gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministers verstoßen haben.
Viele Medien haben das linksunten-Archiv verlinkt. Aber mittlerweile hatte RDL Akteneinsicht und schreibt, dass die Staatsanwaltschaft die Auffassung vertrete, dass es für eine Beurteilung einer möglichen Strafbarkeit auf den redaktionellen und journalistischen Zusammenhang der Veröffentlichung ankomme.
„Die Anklage richtet sich demnach gegen Radio Dreyeckland als missliebiges Medium, gegen ein Medium, das nicht Polizeimeldungen ungeprüft wiedergibt und als einzige Quelle verwendet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft uns Einseitigkeit vor. „Wieviel Sendezeit müssen wir denn dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft zukünftig einräumen, damit ein Beitrag durch die Zensur kommt?“ fragt sich der durchsuchte RDL-Redakteur.“
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