Am 16. Mai hat das Landgericht Karlsruhe die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland abgelehnt. Damit stellen sich die RDL-Razzien am 17. Januar offiziell als rechtswidrig heraus.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem RDL-Redakteur vorgeworfen, dass er durch das Setzen eines Links in einem Artikel auf das Archiv der 2017 verbotenen Nachrichtenplattform linksunten.indymedia.org die Betätigung einer verbotene Vereinigung unterstützt habe.
Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für den Online-Journalismus, denn erstmals wurde gerichtlich festgestellt, dass journalistische Medien Internetarchive verbotener Organisationen verlinken dürfen.
Auch der Spiegel hatte 2011 gerichtlich feststellen lassen, das Links auf linksunten legal sind. Damals hatte der Spiegel auf das interne Archiv der „Deutschen Burschenschaft“ verlinkt und war dafür von dem Naziburschen Rudolf Schwarz verklagt worde. Schwarz hatte auch gegen die taz wiederum erfolglos geklagt, weil diese aus einer privaten Mail zitiert hatte, die unter dem vom Spiegel verlinkten Artikel als Kommentar veröffentlicht worden war. Da diese private Mail jedoch – der damalige VW-Manager Schwarz hatte sie unter anderem von rudolf.schwarz@volkswagen.de geschickt – politisch hoch brisante Informationen enthielt, stand nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig das Informationsinteresse der Öffentlichkeit über den Persönlichkeitsrechten des Klägers.
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