Auf eine Anfrage der Organisation
FragDenStaat musste das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Bundesarchivgesetz die VS-Akte von Alois Brunner herausgeben.
Brunner war der wichtigste Mitarbeiter von Adolf Eichmann, dem Organisator des Holocausts. Alois Brunner war mit CDU-Hilfe 1954 aus Deutschland – wo er unter falschem Namen lebte – nach Syrien geflohen.
Vermutet wird seit langem seine Unterstützung durch den BND, der jedoch in den 1990er Jahren seine Akten zu dem Fall vernichtete.
Nicht so der Verfassungsschutz: Der deutsche Inlandsgeheimdienst wusste all die Jahre sehr genau über den Aufenhthaltsort des flüchtigen Massenmörders Bescheid, aber entschied sich „aus Quellenschutzgründen“ zu schweigen.
„Hans-Georg Maaßen sperrte sich vehement. Sollte sein Bundesamt für Verfassungsschutz von Gerichten verpflichtet werden, seine Akten zu Alois Brunner herauszugeben, werde man dafür sorgen, dass das Bundesarchivgesetz geändert werde, soll der damalige Präsident des Verfassungsschutzes im Jahr 2018 intern erklärt haben. Damals befand sich Maaßens Amt in einem Rechtsstreit mit der Bild-Zeitung über die Brunner-Akte. Und tatsächlich wehrte sich das Bundesamt acht Jahre lang, um die Akte nicht rauszurücken.“