Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung von Spitzeleinsätzen durch die Polizei vorgelegt. Im Gegensatz zu deren Einsatz durch Geheimdienste gab es bei der Polizei für solche Einsätze nur vage gesetzliche Regelungen. Dabei geht es in dem Gesetz nicht um „verdeckte ErmittlerInnen“, also den Einsatz von PolizistInnen, sondern um „V-Personen“, also angeworbene VeräterInnen. Kritik wurde dabei von parlamentarischer Seite nicht am grundsätzlich zutiefst undemokratischen Mittel der geheimen Infiltration geübt, sondern lediglich an „Auswüchsen“ wie überlanger Einsatzdauer der Spitzel, Falschaussagen von PolizistInnen vor Gericht zum Schutze ihrer Spitzel oder ausufernder Begehung von Straftaten durch die Spitzel. Spitzeleinsätze sollen zukünftig auf fünf Jahre begrenzt und nur noch auf Antrag von Staatsanwaltschaften nach Anordung durch Gerichte erlaubt sein. Zudem soll die Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung einen Spitzeleinsatz ausschließen. Insbesondere die letzte Regel dürfte die Reihen der Polizeispitzel erheblich ausdünnen, falls denn das SPD-geführte Bundesinnenministerium zustimmen sollte.
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