Samstag, 02.09.2023
Die französische Regierung plant ein Zensurgesetz, das erstmalig die Sperrung von Internetadressen auf Browserebene ermöglichen würde:
« l’autorité administrative peut, […] enjoindre aux fournisseurs de navigateurs internet […] de prendre toute mesure utile destinée à empêcher l’accès à l’adresse de ce service »
(„Die Verwaltungsbehörde kann [...] die Anbieter von Internetbrowsern [...] anweisen, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff auf die Adresse dieses Dienstes zu verhindern“).
Die Gesetzesvorlage richtet sich zwar gegen Onlinebetrug und Kinderpornorgraphie, aber es müsste eine vollständig neue Zensurinfrastruktur geschaffen werden. Diese könnte dann – möglicherweise andernorts – auch anderweitig genutzt werden.